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Energierechtliche Pflichten und Entlastungsanträge

Durch die Gesetzeslage in Deutschland gibt es aktuell viele Gesetze, deren Erfüllung verpflichtend sein kann, aber auch einige Gesetze und Richtlinien, nach denen Sie unter gewissen Umständen Steuerentlastungen erhalten können.

Eine Übersicht dieser Gesetze, bei denen wir Sie unterstützen können, finden Sie in unten aufgestellter Tabelle.

Die Bestätigung der Maßnahmen aus dem EnEfG können Sie im Zuge eines Managementsystems erbringen, oder falls Sie dies nicht haben und nicht der entsprechenden Verpflichtung unterliegen, durch den Nachweis von nach DIN EN 17463 bewerteten Maßnahmen. In beiden Fällen können wir Ihr entsprechender Partner sein, diese Nachweise zu erbringen.

Die Nachweise für die Entlastungsprogramme sind jeweils durch eine prüfungsbefugte Stelle bestätigen zu lassen.

Wir sind eine solche Stelle und können Ihnen die notwendige Bestätigung, sofern alle Voraussetzungen Ihrerseits erfüllt sind, ausstellen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben melden Sie sich gerne bei uns.

Elberfelder Straße 77
D-42853 Remscheid

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