Wichtige Informationen zur Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001

Sicher haben Sie schon davon gehört, dass Sie zu Ihrer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 zukünftig auch Anforderungen der DIN ISO 50003 beachten müssen. Wir möchten Ihnen kurz darstellen, was sich dahinter konkret verbirgt.

Grundsätzlich ist die DIN ISO 50003 kein Zertifizierungsstandard, nach dem Sie ihr Managementsystem zertifizieren lassen können. Vielmehr beinhaltet diese Norm Anforderungen an Zertifizierungsstellen bezüglich Auswahl und Qualifikation von Auditoren, Kalkulation von Auditzeiten und konkrete Anforderungen an den Nachweis der fortdauernden energetischen Verbesserung der zertifizierten Managementsysteme.

Die Auswahl und Qualifikation der Auditoren folgt internen Regeln und hat für Sie keine Bedeutung. Bei der Kalkulation der Auditzeiten wird es schon interessanter, denn hier zählt nicht mehr die gesamte Mitarbeiterzahl als Kalkulationsbasis, sondern nur noch das Personal mit wesentlichem Einfluss auf den Energieverbrauch. Weitere Einflussgrößen sind die Anzahl und Mengen der Energieträger sowie die Anzahl der Hauptverbraucher. Wir unterstützen Sie gern bei der Ermittlung dieser Daten.

Der Nachweis der ständigen energetischen Verbesserung ist zukünftig jährlich im Rahmen des Audits zu erbringen. Grundsätzlich ist dies ja schon eine bestehende Forderung, aber der Nachweis muss nun anhand belastbarer Kennzahlen und geeigneter Messstellenkonzepte erfolgen. Dies kann unter Umständen zu Veränderungen Ihrer bisherigen EnPI’s führen und ein Umdenken bei der Messstellenplanung erfordern. Hierzu geben Ihnen unsere Auditoren selbstverständlich gern entsprechende Informationen. Gleichzeitig empfehlen wir die DIN EN ISO 50006 und 50015, die sich mit Energiekennzahlen und Messstellenkonzepten befassen.

Die Regelungen der DIN ISO 50003 treten auf Basis der Akkreditierung der AGQS am 01.10.2017 in Kraft und sind ab diesem Zeitpunkt für alle Erst- und Rezertifizierungen bindend. Laufende Zertifizierungen bleiben davon unberührt bis zur nächsten Rezertifizierung.

28. Juni 2017   Oppitz