ENTLASTUNGEN & FÖRDERUNGEN
FÜR UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND
Geprüfte Nachweise für Energiefinanzierungsgesetz,
Strompreiskompensation und BECV
Steigende Energiepreise und zusätzliche Belastungen durch CO₂-Abgaben stellen viele Unternehmen in Deutschland vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnet der Gesetzgeber gezielte Entlastungs- und Förderinstrumente, um energieintensive Betriebe wettbewerbsfähig zu halten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind in vielen Fällen belastbare, nachvollziehbare und normkonforme Nachweise.
FINANZIELLE ENTLASTUNG
DURCH GEPRÜFTE NACHWEISE
Viele Entlastungsregelungen sind an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere zertifizierte Managementsysteme, Zugehörigkeit zu definierten Branchen, dokumentierte Energieeffizienzmaßnahmen sowie fristgerecht eingereichte Entlastungsanträge. Ohne formale Prüfung und Bescheinigung durch eine prüfungsbefugte Stelle ist eine Inanspruchnahme häufig nicht möglich. AGQS übernimmt diese unabhängige Prüfung und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus.
Unternehmen profitieren insbesondere durch:
- Entlastungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung des EnFG („grüne Konditionalität“)
- Entlastungen im Rahmen der Strompreiskompensation (SPK-FRL) für energieintensive Unternehmen
- Kompensation von CO₂-Abgaben im Rahmen der Bundesregelung zur CO₂-Kostenkompensation (BECV)
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld
- Verbesserung der Kostenstruktur bei energieintensiven Prozessen
NACHWEISFÜHRUNG IM FOKUS
Ob EnFG, Strompreiskompensation, BECV oder weitere Entlastungstatbestände – entscheidend ist eine nachvollziehbare und normkonforme Dokumentation der jeweiligen Voraussetzungen.
Insbesondere bei Entlastungsanträgen ist eine formale Prüfung der Nachweise Voraussetzung für die Anerkennung durch die zuständigen Behörden in Deutschland.
Die Qualität und Vollständigkeit der Nachweise ist maßgeblich für die erfolgreiche Antragstellung und deren Anerkennung.
PRÜFUNG & BESCHEINIGUNG DURCH AGQS
Als akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft AGQS Managementsysteme und bestätigt die normkonforme Umsetzung entsprechender Anforderungen. Darüber hinaus prüfen wir als prüfungsbefugte Stelle unabhängig davon auch Nachweise und Entlastungsanträge im Zusammenhang mit EnFG, Strompreiskompensation (SPK-FRL), BECV und weiteren Regelungen – auch dann, wenn das zugrunde liegende Managementsystem nicht durch AGQS zertifiziert wurde. Unsere Bescheinigungen bilden in vielen Fällen die Grundlage für Entlastungsanträge gegenüber Behörden.
Wir stehen für:
- Unabhängige und anerkannte Prüfung
- Transparente Bewertungsverfahren
- Planbare Auditprozesse
- Nachvollziehbare und belastbare Nachweise
Entlastungen sind an klare formale Anforderungen gebunden. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen, können finanzielle Entlastungen im Rahmen gesetzlicher Regelungen in Deutschland in Anspruch nehmen. AGQS schafft hierfür die notwendige Grundlage durch unabhängige Prüfung und Bescheinigung.
Sprechen Sie mit uns über die Prüfung Ihrer Nachweise und Entlastungsanträge – wir informieren Sie transparent und zeigen Ihnen den strukturierten Ablauf der Bescheinigung auf.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG ist eine Ausnahmeregelung, mit der stromkostenintensive Unternehmen und bestimmte weitere Berechtigte auf Antrag eine Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage erreichen können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten
Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Entlastung für energieintensive Unternehmen in Deutschland zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten im Strompreis.
Die BECV (Beihilfe zur CO₂-Kostenkompensation) dient der Entlastung von Unternehmen zur Kompensation der CO₂-bedingten Mehrkosten.
Die Prüfung erfolgt durch prüfungsbefugte Stellen wie AGQS, die die erforderlichen Nachweise unabhängig bestätigen.
Nein. Die Prüfung von Nachweisen und Entlastungsanträgen ist unabhängig von der Zertifizierungsstelle des zugrunde liegenden Managementsystems möglich. AGQS kann entsprechende Bescheinigungen auch dann ausstellen, wenn die Zertifizierung zuvor durch eine andere akkreditierte Stelle erfolgt ist.
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